Anliegerinformation über die Straßenbaumaßnahmen „Flurgarten“ und „Sonnenhang“ im Baugebiet „Im Strang“
Aus der zu Beginn des Jahres durchgeführten Ausschreibung für die Fertigstellung der o. g. Straßenbaumaßnahmen ist der Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Ollig, 56751 Kollig als wirtschaftlichster Bieter der Auftrag erteilt worden. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Bauarbeiten Ende Mai/Anfang Juni diesen Jahres beginnen werden.
Auf der Grundlage des Baugesetzbuches sowie der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Anschau können nach Beginn der Baumaßnahmen Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Ich werde dem Ortsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 21.05.2025 vorschlagen, nach Beginn der Baumaßnahmen Vorausleistungen auf der Grundlage einer noch zu aktualisierenden Kalkulation des Ausschreibungsergebnisses zu erheben und die Vorausleistungen mit einem Zahlungsziel von drei Monaten (gerechnet ab dem Zugang der Vorausleistungsbescheide) anzufordern.
Die Vorausleistungen werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und nachdem uns die Schlussrechnungen vorliegen abgerechnet. Da insbesondere der tatsächliche Baubeginn gegenwärtig noch nicht abschließend feststeht, kann sich der angenommene zeitliche Ablauf verschieben.
Für etwaige Rückfragen hinsichtlich der Höhe der Vorausleistungen bzw. der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge steht Ihnen Herr Eiden von der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zur Verfügung. Für grundsätzlich mögliche Billigkeitsmaßnahmen (z. B. Stundungen) bitte ich um gesonderte Kontaktaufnahme nach Zugang der Bescheide.
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister