Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Anschau am Sonntag, 9. Juni 2024, nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Die Wahl erfolgt durch den neu gewählten Ortsgemeinderat.
Anschau, 02.05.2024
Franz-Josef Bläser
Wahlleiter/in für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters