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Bekanntmachung über die Nichtdurchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 9. Juni 2024

Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Anschau am Sonntag, 9. Juni 2024, nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Die Wahl erfolgt durch den neu gewählten Ortsgemeinderat.

Anschau, 02.05.2024
Franz-Josef Bläser
Wahlleiter/in für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

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