Öffentliche Bekanntmachung
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straßen „Flurgarten“ und „Sonnenhang“, innerhalb des Bebauungsplangebietes „Im Strang“
hier: 1. Vorausleistungserhebung
Der Ortsgemeinderat von Anschau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2025 beschlossen, für die erstmalige Herstellung der Straßen „Flurgarten“, Flur 4, Parzelle-Nr. 130/47 und Flur 4, Parzelle-Nr. 130/45 und „Sonnenhang“, Flur 4, Parzelle-Nr. 130/48, Flur 7, Parzelle-Nr. 60 (teilweise) und Flur 4, Parzelle-Nr. 125 (teilweise), beide innerhalb des Bebauungsplangebietes „Im Strang“, die Erhebung einer 1. Vorausleistung auf den endgültigen Erschließungsbeitrag durchzuführen.
Auf die Maßnahme finden die §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Anschau (EBS) vom 06.03.2002 Anwendung.
Die gesamte Erschließungsmaßnahme umfasst im Einzelnen die erstmalige Herstellung der kompletten Verkehrsanlage, die Straßenbeleuchtungseinrichtungen einschließlich der Kabelverlegungsarbeiten, die anteiligen Kosten zur Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung, die Vermessungs- und Schlussvermessungskosten sowie die Ingenieur- und Planungskosten.
Die Straßen „Flurgarten“ und „Sonnenhang“, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan-gebietes „Im Strang“, stellen einen zusammenhängenden Ermittlungsbereich und somit ein einheitliches Abrechnungsgebiet dar.
Festsetzung des Gemeindeanteils
Entsprechend § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB und § 4 der EBS der Ortsgemeinde Anschau beträgt der Gemeindeanteil 10 v.H. Demnach sind 90 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands auf die Anlieger umzulegen.
Voraussichtlicher beitragsfähiger Erschließungsaufwand
Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach den voraussichtlichen Kosten 655.155,37 €.
Nach Abzug des Gemeindeanteils der Ortsgemeinde Anschau (10 v.H. = 65.515,54 €), sind 90 v.H. (= 589.639,83 €) als Erschließungsbeitrag auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Hiervon werden bei dieser 1. Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BauGB sowie § 9 EBS 100 v.H. erhoben.
Festsetzung des Beitragssatzes für die 1. Vorausleistungserhebung
Der Beitragssatz bei dieser 1. Vorausleistung wird je m² beitragspflichtiger gewichteter Fläche auf 24,764554 € festgesetzt.
Fälligkeit des Beitrages
Der Erschließungsbeitrag wird durch Beschluss des Ortsgemeinderates drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Endgültige Abrechnung des Erschließungsbeitrages
Nach kompletter Fertigstellung aller Arbeiten zur Erschließung der Straßen und dem Vorliegen sämtlicher Schlussrechnungen können die tatsächlich entstandenen Kosten abschließend ermittelt und die Maßnahme endgültig abgerechnet werden. Hierzu ergeht abschließend an alle betroffenen Grundstückseigentümer ein sog. endgültiger Beitragsbescheid. Hierin wird dann die jetzt festgelegte Vorausleistungserhebung mit eingerechnet.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide für die 1. Vorausleistung in Kürze durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.
Anschau, 22.05.2025
Ortsgemeinde Anschau (Siegel)
Sebastian Herrmann, Ortsbürgermeister