Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. | im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 461.800 € | |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 461.410 € | |
Jahresüberschuss auf | 390 € | |
2. | im Finanzhaushalt | |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 438.080 € | |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 414.710 € | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 23.370 € | |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € | |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 638.260 € | |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 725.500 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | – 87.240 € | |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 76.660 € | |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 12.790 € | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 63.870 € | |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 1.153.000 € | |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 1.153.000 € | |
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf | 0 € |
verzinste Kredite auf | 0 € |
zusammen auf | 0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten
gegenüber der Einheitskasse
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
a) | Grundsteuer | |
– Grundsteuer A | 345 v.H. | |
– Grundsteuer B | 465 v.H. | |
b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund | 24,00 Eur | ||
– für den zweiten Hund | 30,00 Eur | ||
– für jeden weiteren Hund | 36,00 Eur | ||
– für jeden Kampfhund | 500,00 Eur |
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.287.164,56 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 24.256,79 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 1.311.421,35 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 7.420,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.318.841,35 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 390,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.319.231,35 €.
Anschau, den 28.03.2025
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister
H i n w e i s :
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.