Menü Schließen

Haushaltssatzung 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.im Ergebnishaushalt
 der Gesamtbetrag der Erträge auf461.800 €
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf461.410 €
 Jahresüberschuss auf390 €
2.im Finanzhaushalt
 die ordentlichen Einzahlungen auf438.080 €
 die ordentlichen Auszahlungen auf414.710 €
 der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

23.370 €
 die außerordentlichen Einzahlungen auf0,00 €
 die außerordentlichen Auszahlungen auf0,00 €
 der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0,00 €
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf638.260 €
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf725.500 €
 der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

– 87.240 €
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf76.660 €
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf12.790 €
 der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

63.870 €
 der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf1.153.000 €
 der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf1.153.000 €
 die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0 €
verzinste Kredite auf0 €
zusammen auf0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)Grundsteuer
 – Grundsteuer A345 v.H.
 – Grundsteuer B465 v.H.
b)Gewerbesteuer400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 – für den ersten Hund24,00 Eur 
 – für den zweiten Hund30,00 Eur 
 – für jeden weiteren Hund36,00 Eur 
 – für jeden Kampfhund500,00 Eur 

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.287.164,56 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 24.256,79 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 1.311.421,35 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 7.420,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.318.841,35 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 390,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.319.231,35 €.

Anschau, den 28.03.2025
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister

H i n w e i s :

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Anschau, den 28.03.2025
Sebastian Hermann
Ortsbürgermeister

Ähnliche Beiträge