Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Anschau für das Haushaltsjahr 2023 vom 05.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
14.03. und 31.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 449.250 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 443.340 €
Jahresüberschuss auf — 5.910 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 449.250 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 417.700 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 31.550 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 140.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 295.050 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — – 155.050 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 155.050 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 12.620 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 142.430 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 744.300 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 725.370 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 18.930 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 155.000 €
zusammen auf — 155.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A — 345 v.H.
– Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund — 24,00 Eur
– für den zweiten Hund — 30,00 Eur
– für jeden weiteren Hund — 36,00 Eur
– für jeden Kampfhund — 500,00 Eur
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.218.468,72 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2021 mit 44.279,51 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021insg. 1.262.748,23 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 40.660,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 1.222.088,23 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 5.910,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.227.998,23 €.
Anschau, den 05.06.2023
Bläser, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 01.06.2023 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2023 bis 05.07.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Anschau, den 05.06.2023
Bläser, Ortsbürgermeister