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Haushaltssatzung

Ortsgemeinde Anschau

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 19.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf — 460.490 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 453.070 €

Jahresüberschuss auf — 7.420 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf — 444.110 €

die ordentlichen Auszahlungen auf — 429.170 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 14.940 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 15.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 135.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf — – 120.100 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 48.040 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 12.880 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 35.160 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 507.150 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 577.150 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf — – 70.000 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf — 0 €

verzinste Kredite auf — 48.040 €

zusammen auf — 48.040 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 50.000 Eur festgesetzt.

§ 5
Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

– Grundsteuer A — 345 v.H.

– Grundsteuer B — 465 v.H.

b) Gewerbesteuer — 400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

– für den ersten Hund — 24,00 Euro

– für den zweiten Hund — 30,00 Euro

– für jeden weiteren Hund — 36,00 Euro

– für jeden Kampfhund — 500,00 Euro

§ 6
Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.262.748,23 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2022 mit 24.416,33 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022insg. 1.287.164,56 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 5.910,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.293.074,56 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 7.420,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.300.494,56 €.

Anschau, den 01.03.2024
Bläser, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 28.02.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.2024 bis 20.03.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Anschau, den 01.03.2024
Bläser, Ortsbürgermeister

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