Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Anschau zum 31.12.2023 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Anschau hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Anschau zum 31.12.2023 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge | 425.151,78 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 400.894,99 € |
Jahresüberschuss | 24.256,79 € |
Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen | 909.008,62 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen | 557.916,90 € |
Veränderungen des Finanzmittelbestandes | |
im Haushaltsjahr | 351.091,72 € |
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Anschau hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 von 1.287.164,56 € um 24.256,79 € auf 1.311.421,35 € erhöht.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
a) | dem Ortsbürgermeister Franz-Josef Bläser, |
b) | dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat, |
c) | dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, |
einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 10.06.2024 bis 19.06.2024 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.