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Ortsgemeinde Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Unterste Wasem – Im Flürchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 10.09.2024 hat der Ortsgemeinderat von Anschau die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Anschau. Der Teilgeltungsbereich I liegt in den Fluren 4, 6 und 7. Der Teilgeltungsbereich II liegt in Flur 4. Sie sind in der nachfolgenden Plankarte durch eine blau gestrichelte Linie umgrenzt (siehe Anlage). Eine externe Ausgleichsmaßnahme (nicht Bestandteil des Geltungsbereiches) liegt in der Gemarkung Anschau, Flur 6, Flurstück 17. Sie ist in der Plankarte grün dargestellt.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Unterste Wasem – Im Flürchen“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

30.09. bis einschließlich 31.10.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen – Zimmer A209 – während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite unter

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage–downloads/bebauungspläne/

ortsgemeinde-anschau/unterste-wasem–im-flürchen

sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden. Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Anschau, 19.09.2024
– Siegel –
Hermann,
Ortsbürgermeister

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